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Samstag, 21. Mai 2022

Üble Nachrede und Verleumdung...

Lügen, Verleumdung, üble Nachrede:


Jemand verbreitet Lügen über dich – bewusst oder durch das Weitertragen von Gerüchten? Fällt das schon unter üble Nachrede oder Verleumdung? Oder bist du deshalb Opfer von sogenanntem Rufmord geworden? Worin der Unterschied zwischen den Begriffen? 

 Was üble Nachrede und Verleumdung genau bedeuten, ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Nach § 186 StGB wird von übler Nachrede gesprochen, wenn über eine Person Dinge behauptet und verbreitet werden, die nicht als wahr zu beweisen sind und potenziell die Ehre des Betroffenen verletzen können. Die behaupteten Sachverhalte sind entweder verächtlich oder haben negative Konsequenzen für den Betroffenen in der Öffentlichkeit.


Im nachfolgenden § 187 StGB wird der rechtliche Rahmen für die Verleumdung bestimmt. Auch in diesem Fall werden unwahre, ehrenrührige Aussagen über eine Person getätigt. Im Unterschied zur üblen Nachrede ist sich der Verleumder der Unwahrheit seiner Aussagen bewusst.

Wie kann ich mich wehren? 

Gerüchte und Unwahrheiten verbreiten sich vor allem im Internet oft rasant. Ob sie nun bewusst in die Welt gesetzt werden oder auf einem Missverständnis beruhen: Betroffene fürchten berechtigterweise um ihren guten Ruf. 

 Besonders wichtig ist es, Beweise zu sichern – am besten durch Screenshots. Kennst du den Verfasser, dann kannst du ihn zunächst anschreiben und auffordern, seinen Beitrag zu löschen und eine Richtigstellung zu posten. Reagiert er nicht, kommt hier ebenfalls eine Unterlassungsklage oder Strafanzeige in Betracht.

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