Unwahre Tatsachenbehauptung: Der Begriff „Betrug“ beschreibt im juristischen Sinne eine Straftat nach § 263 StGB. Wer diesen Vorwurf öffentlich erhebt, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil oder handfeste Beweise vorliegen, stellt eine Tatsachenbehauptung auf. Ist diese unwahr, handelt es sich um eine Rufschädigung.
Straftatbestand der Verleumdung: Wenn der Verfasser genau weiß, dass kein Betrug vorliegt, und die Unwahrheit trotzdem verbreitet, erfüllt dies den Tatbestand der Verleumdung gemäß § 187 StGB.
Verstoß gegen Plattform-Richtlinien: Nahezu alle Portale (wie Google, Jameda oder Kununu) verbieten illegale Inhalte, Verleumdungen und geschäftsschädigende Fake-Inhalte in ihren Nutzungsbedingungen.
Die Schritte zur erfolgreichen Löschung
Beweise sichern: Erstellen Sie sofort einen vollständigen Screenshot des Beitrags, inklusive Datum, Uhrzeit und dem Namen beziehungsweise Pseudonym des Verfassers.
Plattform kontaktieren: Melden Sie den Beitrag direkt beim Betreiber (z. B. Google). Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Meldeformular und begründen Sie den Verstoß klar: Weisen Sie darauf hin, dass der Vorwurf des Betrugs unwahr ist und Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Prüfverfahren abwarten: Nach der Meldung läuft das sogenannte „Notice-and-Takedown“-Verfahren. Der Plattformbetreiber muss den Verfasser kontaktieren und ihn auffordern, den Betrugsvorwurf zu beweisen. Kann er das nicht (was bei einer Verleumdung der Fall ist), muss die Plattform den Text dauerhaft löschen.
Anwaltliche Hilfe: Sollte sich das Portal weigern, kann ein Anwalt für Medienrecht den Druck mittels einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung drastisch erhöhen.
Zusätzlich zur Löschung steht Ihnen bei einer nachgewiesenen Verleumdung das Recht zu, Strafanzeige gegen den Verfasser zu erstatten.




